Ina Beate Kuhls
Eigentümer — Besitzer — Synonyme für e i n e n Sachverhalt?
Unsere Sprache ist in den letzten Jahren doch recht salopp geworden.
In der Regel wissen wir ja auch,
wie der Inhalt des Wortes zu deuten ist.
Schwieriger wird es für Ausländer,
die sich mit der deutschen Sprache befassen müssen.
Vor allem die juristische Bedeutung und Auslegung des gesprochen,
wie geschriebenen Wortes, kann zu einiger Verwirrung führen.
So haben berufliche Weiterbildungsveranstaltungen
auch ihr Nützliches, weit über den Anlass hinaus.
Dort ist mir aufgefallen, dass wir die Begriffe
"Eigentümer" und "Besitzer" sehr synonym verwenden.
Einige Beispiele dazu:
Gerade in Katalogen liest man z. B. recht häufig:
Bes. Müller, K. / Meier, R.
Die Angabe für „Besitzer“ wäre nur dann korrekt,
wenn Müller und Meier ein zusammenlebendes Paar
mit der gemeinsamen Anschrift sind
und der Hund dort auch bei beiden lebt.
Es ist aber folgender Sachverhalt damit gemeint:
K. Müller ist der Züchter des Hundes
und wohnt in Dorthinaus,
R. Meier ist der Käufer, er wohnt in Sonstewo.
K. Müller hat sich bestimmte Verfügungsrechte
an dem Hund im Kaufvertrag vorbehalten.
Er ist dadurch "Miteigentümer" geblieben.
Bei R. Meier lebt der Hund, er ist also der Besitzer.
Durch den Abschluss des Kaufvertrages ist er auch Eigentümer,
aber eben nicht alleiniger Eigentümer geworden.
Bei Verfügung über den Hund müssen sich die Eigentümer einigen.
Bei einer Meldung im Katalog muss es dann richtig heißen:
Eig. Müller, K. / Meier, R.
Nur wenn Eigentümer u n d Besitzer wirklich identisch sind,
kann man auch "Besitzer" formulieren.
Insofern sind auch die seit einiger Zeit gebräuchlichen
Formulierungen der Deck- und Wurfmeldungen nicht korrekt.
Ich bin Eigentümer eines Rüden,
muss aber diesen nicht in meinem "Besitz" haben,
insofern ist er dann nicht der "Zwingergefährte" beim Deckakt.
Von der Hündin m u s s ich lt. Zuchtordnung
ab Deckakt immer der "Besitzer" sein,
denn die Hündin hat sich während der Trächtigkeit
und der Zeit des Aufziehens der Welpen
immer in der Zuchtstätte beim Züchter zu befinden,
aber ich muss nicht der Eigentümer der Hündin sein,
sondern ich kann sie z. B. auch in Zuchtmiete haben.
Besitz ist immer,
wenn man die Sache auch wirklich bei sich,
also in seinem "Besitz" hat,
man muss aber nicht das Eigentum daran haben.
Eigentum ist, wenn man über eine Sache auch verfügen kann,
man muss sie aber nicht in seinem Besitz haben.
Nun braucht man sich auch nicht mehr den Kopf zu zermartern,
wie es manche Züchter machen,
wenn sie z. B. von 6 oder 8 Rüden "Eigentümer" sind.
Zur Beruhigung
Sie machen es wie viele andere Züchter,
sie fahren zum Decken zum Rüdenbesitzer,
nur dass sie von diesem Rüden Miteigentümer sind!!!
Alles klaro?