Züchteraberglaube

Schon von Alters her bringt die Menschheit nicht nur die religiösen Riten, Heldensagen und Volksmärchen
sondern auch in vielen Zweigen der Haustierzucht in abergläubischer Vorstellung
vererbbare Eigenschaften der Lebewesen mit dem Blut in Verbindung.

Deshalb wird in Züchterkreisen vielfach auch heute noch das elterliche Blut als Träger des Erbgutes angesehen
und an Stelle von Kreuzung z. B. von "Blutauffrischung", "reinblütig" oder "Blutlinien" gesprochen.

Man addiert in bestem Glauben die von einem "berühmten Vererber" stammenden "Blutsanteile"
von der einen zur anderen Generation oder subtrahiert unerwünschte Anteile,
wenn eine Verdrängungskreuzung stattgefunden hat.

Dabei herrscht oft die veraltete, grundfalsche Meinung, alle Nachkommen besitzen,
ungeachtet ihres zuweilen recht unterschiedlichen Äußeren,
übereinstimmend das gleiche "Blutserbe".


Demnach betrüge z.B. "der Blutsanteil" der Enkelgeneration (F2 oder 2. Tochter - bzw. Filialgeneration)
jeweils ein Viertel des "Blutes" ihrer vier Großeltern.

In Wahrheit jedoch vermengen und verteilen sich, wie von Mendel beschrieben,
die in den Keimzellen eines Organismus befindlichen Chromosomen
als wirkliche Träger der Erbanlagen nicht gleichmäßig wie Flüssigkeiten.

Die Verteilung erfolgt ganz zufällig und das Verhalten entspricht etwa denen verschiedenfarbiger Perlen,
die auch nach anhaltendem und intensivem Mischen keinerlei Farbstoffe voneinander annehmen.


Chromosomen gehorchen dem Mendelschen Spaltungsgesetz
und damit zugleich dem Gesetz der freien Kombination der Gene.

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