Das neue Kaufrecht

Das Gewährleistungsrecht beim Kauf eines Hundes seit dem 1. Januar 2002

Seit 1. 1. 2002 gelten umfassende Neureglungen im Kaufrecht!
Hierzu gibt es eine Informationsbroschüre.

 

bild infobroschüre

Autor:
Rechtsanwalt Wolfgang Becher
Vorsitzender des Ehrenrates
im Deutschen Verband der
Gebrauchshundesportvereine e. V. (DVG)

Kanzleianschrift:
Ostenhellweg 47
44135 Dortmund

Tel.: 0231 - 22 68 56-0
Fax: 0231 - 22 68 56-7
mail: kanzlei@wolfgang-becher.de

 

Meine Meinung:

Der Kauf der Broschüre (5 €) ist für Züchter und Käufer eine lohnenswerte Investition.
An Fallbeispielen werden anschaulich die alten und neuen Regelungen gegenübergestellt.

Beide Vertragsparteien finden ausreichend Informationen, um vor Abschluß
eines Kaufvertrages zu prüfen,
ob dessen Inhalt mit dem derzeit geltendem Gewährleistungsrecht vereinbar ist.

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